Elektrotechnik

Im akuten Brandfall muss das sichere Verlassen eines Gebäudes gewährleistet sein! Somit lässt sich Panik bei der Evakuierung vermeiden. Hierbei können Not- und Sicherheitsbeleuchtungen die Lebensretter sein. Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht, dass flüchtende Personen die Notausgänge sicher erreichen und Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen rasch aufgefunden werden.
Eine unabdingbare Voraussetzung für die Prüfung und Wartung einer Notbeleuchtungsanlage ist eine entsprechende Anlagendokumentation. Entsprechend der ÖVE/ÖNORM E 8002 sind folgende Unterlagen zu umfassen:
- Auslass-Pläne
- Betriebsanleitung der Notbeleuchtung
- Ordentliche Beschriftung an der Beleuchtung
- Prüfbuch
- Schaltplan
- Übersichtsplan des Objektes
Wir von safety- and fire-department e.U. installieren, wartet und überprüft jeden Typ von Not- und Sicherheitsbeleuchtung.
tägliche Prüf- oder Wartungstätigkeit
Manuelle Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung bei Gruppen- oder Zentralbatterien. Bei einer automatischen Prüfeinrichtung genügt eine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktion. Prüfung des Mindestkraftstoffvorrates des Sicherheitsstromaggregates entsprechend der erforderlichen Mindestbetriebsdauer.
monatliche Prüf- oder Wartungstätigkeit
Manuelle Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung bei Anlagen ohne automatisches Prüfsystem.
Probebetrieb des Sicherheitsstromaggregates für mindestens eine Stunde und unter einer Last von mindestens 50 % der Verbraucherleistung.
jährliche Prüf- oder Wartungstätigkeit
Überprüfung der ausreichenden Kapazität der Batterien, zB durch Entladung mit allen angeschlossenen Verbrauchern. Wenn sich bei einer „eingeschränkten Dauerprüfung“ nach 2/3 der Bemessungsdauer herausstellt, dass die Batterie auf eine geringere Spannung entladen wurde, als für eine Entladung von 2/3 der Bemessungsdauer gefordert, ist diese zu erneuern.
Manuelle Prüfung der Anlagenfunktion durch Unterbrechung der Netzzuleitung (auch bei Verwendung eines automatischen Prüfsystems).
2-jährliche Prüf- oder Wartungstätigkeit
Laut ÖVE/ÖNORM E 8002-1 Absatz 10.2.11: Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung ist mindestens alle zwei Jahre zu prüfen.
Wer kann die Jährliche Prüf- oder Wartungstätigkeit dürchführen?
Die jährliche Wartung und Inspektion muss von einem konzessionierten bzw. befugte Elektriker durchgeführt werden.
Der Umfang sollte mindestens sein:
- den Prüfbericht – Wartungsbestätigung
- die Prüfplakette
- die Übersendung des Protokoll an den Kunden
- aktuelle Bestandsliste mit Standortangaben
- eine ordentliche Beschriftung an den Leuchten
Welche gesetzliche Verankerungen sowie Richtlinien und Normen betreffen den Bereich?
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Arbeitstättenverordnung
- Bautechnikverordnung
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KennV und ÖNORM Z 1000-2Lang nachleuchtende Rettungszeichen gemäß DIN 67510-3
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Elektrotechnikgesetz/ Elektrotechnikverordnung (ETV 2002)
- ÖVE/ÖNORM 8001
- ÖVE/ÖNORM E 8002
- ÖVE/ÖNORM EN 1838
- ÖVE/ÖNORM EN 50171
- ÖVE/ÖNORM EN 50172
- OIB Richtlinien (Länderspezifisch)
- TRVB E 102
Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und lassen Ihnen ein entsprechendes Angebot erstellen.

