Leitern- Tritte- Rollgerüste Beauftragte

LTR-Beauftragte für Ihr Unternehmen

Jährlich ereignen sich bis zu 3.000 Arbeitsunfälle mit Leitern und Tritten – sowie zahlreiche Arbeitsunfälle mit Rollgerüsten.

Folgen sind Mehrere Tote, mehr als 1000 schwer- bzw. schwerstverletzte ArbeitnehmerInnen. FAZIT:

Jeder Unfall ist einer zuviel!

 

 

Daher ist eine jährliche Kontrolle unumgänglich. Unsere Sach- und Fachkundigen Mitarbeiter überprüfen Ihre Leitern, Tritte und Rollgerüste vor Ort.

Gemäß der einschlägigen, aktuellen ÖNORM Z 1510, werden die Leitern einer Zustandsüberprüfung herangezogen, anschließend wieder zur uneingeschränkten Benutzung frei gegeben bzw. werden zum Ausscheiden vorgeschlagen.
Vorschriften und Normen:
  • ArbeiternehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
  • ƒArbeitsmittelverordnung (AM-VO)
  • ƒBeschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO)
  • ƒÖNORM EN 131, 1 bis 7; Leitern
  • ƒÖNORM Z 1501; Leitern – Beidseitig Sprossenstehleiter für den besonderen beruflichen Gebrauch
  • ƒÖNORM Z 1600; Festverlegte Aufstiege aus metallischen Werkstoffen anbaulichen Anlagen
  • ƒErlass der Arbeitsinspektion: Beidseitig begehbare Stehleitern –„Verbot des Gehens“ mit der Leiter
  • ƒON-ZP Z 1510, Tragbare Leitern – Formblatt für die Kontrolle
Wir überprüfen:
  • Anlegeleitern
  • Arbeitspodeste und Tritte
  • Dachleitern
  • Holzleitern
  • Multifunktionsleitern
  • Schachtleitern
  • Schiebe- und Seilzugleitern
  • Spezialleitern
  • Stehleitern ein- beidseitig begehbar
  • Steigleitern
  • Rollgerüste
  • Notleiter / Fluchtwegleitern
Wir schulen auch Ihre Mitarbeiter:

Im Umgang mit Leitern und Rollgerüsten Vorort im Unternehemen. Dies Umfasst einen theoretische Unterweisung sowie einem Praxisteil.

Im Anschluss bekommen die Teilnehmer eine Bestätigung an der Unterweisung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und der Bauverordnung (BauV)!