Baukoordination gem. BauKG

Sicherheit und Gesundheit auf Ihren Baustellen

Seit dem Jahre 1999 wurde vom Gesetzgeber das Baukoordinationsgesetz, kurz BauKG, erlassen. Hierbei handelt es sich um die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auf Baustellen. Dieses wird durch die Erstellung einer ordentlichen Dokumentation sowie Koordination der Durchführung von Bauarbeiten erreicht.

Wir übernehmen gerne für sie die Verantwortung als Baustellenkoordinator, und beraten sie während der gesamten Projektphase.

Wer haftet für die Baukoordination?

Wird KEIN Baustellenkoordinator bestellt, so haftet der Bauherr SELBST. Der Bauherr kann seine Verpflichtungen nach dem BauKG einem fachkundigen Projektleiter mit dessen Zustimmung übertragen.

Wer darf die Baukoordinatoren ausführen?
  • Baumeister
  • Baunebengewerbe je nach Art der Baustelle (zB Zimmermeister)
  • Einschlägige Technische Büros im Rahmen ihres gewerberechtlich abgedeckten Bereiches
  • Gewerbliche Sicherheitsfachkräfte (sofern Ausbildung und Berufspraxis vorhanden)
  • Sonstige einschlägige Gewerbetreibende – je nach Art der Baustelle (zB Installateur hinsichtlich Badezimmerrenovierung)
  • Ziviltechniker (Ingenieurkonsulenten für Bauwesen und Architekten, jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse)
Welche Unterlagen sind wichtig für die BauKG?

Damit ein reibungsloser Ablauf auf der Baustelle und die Sicherheit sowie der Gesundheitsschutz gewährleistet ist, müssen folgende Unterlagen erstellt werden:

  • Vorankündigung
  • SIGE-Plan
  • Unterlagen für spätere Arbeiten

 

Welche mitgeldente Bestimmungen bzw. Gesetze und Verordnungen betreffen die BauKG?
 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), Arbeitsruhegesetz (ARG), Arbeitsstättenverordnung (AStV), Arbeitszeitgesetz (AZG), Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), Elektrotechnikverordnung (ETV), Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V), PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV), Sprengarbeitenverordnung (SprengV), Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz (TRVB), Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT), Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV), etc. …