Brandschutzpläne nach TRVB O121

Unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte und Brandschutzbeauftragten übernehmen die Erstellung der Brandschutzpläne bestehend aus dem Meldergruppenverzeichnis, der Verständigungsliste / Alarmplan, dem Lageplan sowie den Geschossplänen für alle Standorte Ihres Unternehmens.

Was sind Brandschutzpläne?

Brandschutzpläne sind vereinfachte Symbolpläne und sollen alle Informationen enthalten, die zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Sie sind grundsätzlich farbig und einvernehmlich mit dem örtlichen Feuerwehrkommando oder mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle zu erstellen. Sie sind jedenfalls von der zuständigen Feuerwehr zu vidieren.
Brandschutzpläne müssen durch den Brandschutzbeauftragten auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Wo müssen Brandschutzpläne aufbewahrt werden?

Je eine Brandschutzplan ist mindestens aufzubewahren:
Feuerwehr-Hauptzugang (z.B. Portier, Brandmeldeparallelanzeige, FBF) im rot gekennzeichnetem Wandkasten örtlich zuständigen Feuerwehrkommando in zweifacher Ausführung unter anderem auch Digital, sowie beim Brandschutzbeauftragten

Wie ist der Aufbau eines Brandschutzplan?

Grundsätzlich sind ein Lageplan und je Objekt die erforderlichen Geschoßpläne (Grundrißpläne) zu erstellen. Diese sind in Mappen bereitzuhalten, wobei für jedes Objekt eine eigene Mappe anzulegen ist. Der Lageplan ist entweder auf der Vorderseite der Mappe aufzukleben oder als Deckblatt einzuheften. Die Mappen sind deutlich sichtbar und dauerhaft zu beschriften. Bei mehreren Mappen sind diese zweckmäßigerweise verschiedenfarbig auszuführen.

Wann muss die Feuerwehr Brandschutzpläne vidieren?

  • Wenn sie von der Behörde vorgeschrieben wurden.
  • Im Zuge eines Anschlussverfahrens für eine Brandmeldeanlage
  • Wenn eine Parie der Pläne bei der Feuerwehr deponiert werden soll.
  • Wenn sich bereits vidierte Pläne geändert haben.