Informationen für Arbeitgeber / Unternehmenr zum Arbeitnehmerschutz!

Welche „Betriebliche Maßnahmen“ sind anzuwenden?

Verzichten Sie auf nicht notwendige soziale Kontakte. Die Reduzierung
von sozialen Kontakten stellt eine der wichtigsten Maßnahmen dar:

  • Verzichten Sie auf nicht notwendige Besprechungen (Dienstlich) bzw. verwenden Sie digitale Kommunikationsmittel (z. B. Videotelefonie).
  • Verzichten Sie auf nicht notwendige Außendienste und Dienstreisen.
  • Ermöglichen Sie Telearbeit zur Verringerung der Belegungsdichte am Arbeitsplatz.
  • Stellen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frei, die ein höheres Risiko eines schweren Erkrankungsverlaufs haben (z. B. ältere Personen, Personen mit medizinischen Erkrankungen wie Diabetes, Herz- und Lungenkrankheiten).
  • Vergrößern Sie, wenn möglich, den Abstand zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Arbeitsplatz.
  • Lüften Sie, wenn möglich, regelmäßig.
  • Verschärfen Sie Hygienemaßnahmen (siehe weiter unten unter Hygienemaßnahmen)

Beispiele zur Reduzierung von sozialen Kontakten in Geschäften bzw. Lokalen:

  • Führen Sie, wenn möglich, versetzte Arbeits- und Pausenzeiten ein, damit weniger Personen gleichzeitig anwesend sind.
  • Bringen Sie Bodenmarkierungen an, um die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1 Meter zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kundinnen und Kunden zu gewährleisten.
  • Bei Warteschlangen im Geschäft markieren Sie Abstände mit Bodenmarkierungen zwischen wartenden Personen.
  • Verlagern Sie Warteschlangen ins Freie.
  • Lassen Sie nur wenige Personen ins Geschäft bzw. Lokal.
  • Falls möglich, bringen Sie Trennscheiben als „Hustenschutz“ zwischen Mitarbeiterinnen und  Mitarbeitern bzw. zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kundinnen und Kunden an.

Hygienemaßnahmen

Hygiene in der Arbeitsstätte

  • Desinfizieren Sie Arbeitsflächen, Tastaturen und Telefone regelmäßig, vor allem bei gemeinsamer Nutzung.
  • Stellen Sie sicher, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmerinnen und -nehmer sowie Kundinnen und Kunden die Möglichkeit haben, sich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen.
  • Stellen Sie sicher, dass Seifenspender und Einmalhandtücher regelmäßig nachgefüllt werden –
    denken Sie an eine rechtzeitige Bevorratung.
  • Lüften Sie Arbeitsräume etwa 4 Mal täglich für ca. 10 Minuten.
  • Verbreiten Sie Maßnahmen zur Hygieneförderung über den Aushang von Plakaten oder
    über andere Kommunikationskanäle, die in Ihrem Betrieb häufig verwendet werden.

Persönliche Hygiene

  • Vermeiden Sie unnötige Handkontakte z. B. Händeschütteln.
  • Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel. Dieses Video der Medizinischen Universität Wien gibt Tipps für die richtige Handhygiene:
    MedUni Wien-Tipp: Richtiges Händewaschen – www.youtube.com
  • Halten Sie einen Abstand von mindestens einem Meter zwischen sich und anderen Personen ein.
  • Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund. Sie können mit Ihren Händen Viren aufnehmen, die über Ihre Augen, die Nase und den Mund in den Körper gelangen.
  • Achten Sie auf Atemhygiene: Husten oder niesen Sie in ein Papier-Taschentuch und entsorgen Sie dieses sofort. Wenn kein Taschentuch zur Hand ist, halten Sie Mund und Nase mit dem Ellbogen
    bedeckt.


Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten, erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie bitte die Telefonnummer 1450.

Was ist zu tun, wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter verdächtige Symptome am Arbeitsplatz aufweist?

Besteht bei einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter, die bzw. der sich im Betrieb befindet, der Verdacht auf eine Erkrankung durch das Coronavirus (Fieber, Husten und/oder Atemnot), so sollen folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Die betroffene Person setzt, wenn vorhanden, sofort eine Atemschutzmaske auf und begibt sich an einen seperaten Ort zur Isolierung von den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wartet dort auf weitere Anweisungen.
  • Rufen Sie sofort die Nummer 1450 an uns setzen Sie die Ihnen mitgeteilten Anweisungen um.
  • Beschränken Sie den Kontakt zu der erkrankten Person auf das unbedingt Notwendige.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Regeln der persönlichen Hygiene befolgen und verhindern Sie soweit wie möglich, dass Kontakt innerhalb von einem Meter möglich ist. Halten Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, an ihrem Arbeitsplatz zu bleiben.
  • Informieren Sie alle Beteiligten über die Situation (inkl. Leiharbeiterinnen bzw. Leiharbeiter und beteiligte Kundinnen bzw. Kunden).
  • Eruieren Sie alle Personen, die mit der bzw. dem bestätigten oder verdächtigen Betroffenen in Kontakt gekommen sind und folgen Sie den weiteren Anweisungen der Gesundheitsbehörden. Arbeiten Sie mit diesen bei der epidemiologischen Untersuchung zusammen.

Verhindern einer Ausbreitung der Infektionen am Arbeitsplatz

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Fieber oder Atemwegsbeschwerden (Husten, Halsschmerzen und/oder Atemnot) haben, wird empfohlen – und wenn vorhanden – eine Atemschutzmaske zu verwenden. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu isolieren und es ist mit der Gesundheitsbehörde Kontakt unter 1450 aufzunehmen.
    Was ist zu tun, wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter verdächtige Symptome am Arbeitsplatz aufweist? (727.0 KB)
  • Sprechen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die sich geschäftlich oder im Urlaub in einem Risikogebiet aufgehalten haben (Risikogebiete – www.sozialministerium.at) oder dies planen:
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich kürzlich in Risikogebieten aufgehalten haben
      und Fieber oder Atemwegsbeschwerden (Husten, Halsschmerzen und/oder Atemnot) haben, müssen mit der Gesundheitsbehörde unter der Telefonnummer 1450 Kontakt aufnehmen und sollen zu Hause bleiben. Auch mit der bzw. dem Vorgesetzten ist telefonisch Kontakt aufzunehmen.
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich kürzlich in Risikogebieten aufgehalten
      haben, wird dringend empfohlen, 14 Tage (gerechnet ab der Rückkehr) zu Hause zu bleiben, auf Symptome zu achten und Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden, auch wenn sie direkt nach der Reise symptomfrei sind. Unternehmen sollen das Fernbleiben vom Arbeitsplatz erlauben und
      Betroffenen, wenn sinnvoll, das Arbeiten von zu Hause ermöglichen, um das Risiko einer Ausbreitung der COVID-19-Infektion zu vermindern.
    • Vermeiden Sie Reisetätigkeiten, die nicht unbedingt notwendig sind.
  • Unternehmen
    des medizinischen Bereichs (z. B. Pflege), Unternehmen, die Dienstleistungen in medizinischen Einrichtungen (z. B. Reinigung, Security, Wäscherei) anbieten, Fluggesellschaften, dem
    Lebensmittelgroßhandel oder Transportunternehmen, wird empfohlen, Pläne zur Überwachung und für Maßnahmen bezüglich des Auftretens von Infektionen unter ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erstellen (unter Berücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten).
    • Halten Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit Kundinnen bzw. Kunden
      zu tun haben, besonders dazu an, ihre persönliche Hygiene durch Händewaschen oder die Verwendung von Handdesinfektionsmitteln aufrechtzuerhalten. Auf die Verwendung von Handschuhen soll verzichtet werden, da Krankheitserreger über verschmutzte Handschuhe übertragen werden (ausgenommen sind Beschäftigte, die in medizinische Einrichtungen
      mit Patientinnen und Patienten oder klinischem Material arbeiten).

Bereiten Sie Ihren Betrieb für den Fall vor, dass COVID-19 bei Ihnen auftritt

  • Legen Sie im Vorhinein fest, wie zu verfahren ist, wenn jemand am Arbeitsplatz erkrankt (Der Plan sollte auch Zuständigkeiten und Ansprechpersonen beinhalten.)
  • Überlegen Sie, wie Sie Personen, die gefährdet sein könnten, identifizieren und sie an ihrem
    Arbeitsplatz schützen können bzw. ob es möglich ist, diese Person freizustellen. Dazu können Personen gehören, die kürzlich in ein betroffenes Gebiet gereist sind, oder Personen, die ein höheres Risiko
    einer schwereren Erkrankung haben. Achten Sie darauf, dass keine Stigmatisierung und Diskriminierung dieser Personen erfolgt!
  • Weisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmerinnen und -nehmer sowie Kundinnen und Kunden an, dass, wenn sich die Infektion in Ihrer Umgebung ausbreitet, jeder, der auch nur leichten Husten oder leichtes Fieber (37,3 °C oder mehr) hat, zu Hause bleiben soll. Personen, die Medikamente wie Paracetamol, Ibuprofen oder Aspirin eingenommen haben, sollten auch zu Hause bleiben bzw. von zu Hause aus arbeiten, da durch diese Medikamente die Symptome der Infektion
    unerkannt bleiben können.
  • Fördern Sie schon jetzt regelmäßige Telearbeit in Ihrer Organisation.
  • Entwickeln Sie einen Notfallsplan für den Fall einer verstärkten Verbreitung der Erkrankung. Der Plan sollte sich damit befassen, wie Sie Ihr Unternehmen am Laufen halten können, auch wenn eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmerinnen und -nehmer sowie
    Zulieferern ausfällt. Informieren Sie Ihre  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmerinnen und -nehmer über den Plan und stellen Sie sicher, dass sie wissen, was im Notfall zu tun ist.

Denken Sie daran:

Einfache Vorkehrungen und Planung können einen großen Unterschied machen. Wenn Sie jetzt handeln, können Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ihr Unternehmen schützen.

Welche Symptome deuten auf Coronavirus (COVID-19) hin?

Das Coronavirus namens SARS-CoV-2 kann eine Atemwegserkrankung mit hohem Fieber auslösen und zu einer schweren Lungenentzündung führen. Der offizielle Name der Erkrankung ist COVID-19. Tatsächlich gefährlich kann das Virus für Personen ab 65 Jahren und für alle mit bestehenden Vorerkrankungen werden.

COVID-19 Erkältung Grippe
Fieber häufig selten häufig
Müdigkeit manchmal manchmal häufig
Husten häufig  (trocken) wenig häufig (trocken)
Niesen nein häufig nein
Gliederschmerzen manchmal häufig häufig
Schnupfen selten häufig manchmal
Halsschmerzen manchmal häufig manchmal
Durchfall selten nein manchmal (Kinder)
Kopfweh manchmal selten häufig
Kurzatmigkeit manchmal  nein nein

Hinweis: Die Tabelle dient für eine erste Abschätzung, ersetzt keinesfalls eine Abklärung.

Quelle: WHO, CDC und DocCheck

Weitere wichtige Informationen zum Thema

Informationen des Bundesministeriums Soziales, Gesundheit. Pflege und Konsumentenschutz:

Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen – www.sozialministerium.at
Coronavirus – www.sozialministerium.at
Informationen der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
Coronavirus-Hotline der AGES: 0800 55 56 21 – 24 Stunden täglich erreichbar.
Coronavirus – www.ages.at

Erlässe des Zentral Arbeitsinspektorats (ZAI) zur Thematik Coronavirus:
Informationen zum Vorliegen außergewöhnlicher Fälle nach arbeitszeitrechtlichen Vorschriften:

  • im Gesundheitswesen
  • alle anderen Branchen

Antworten auf arbeitsrechtliche und andere häufig gestellte Fragen.

Coronavirus – COVID-19 – www.arbeitsinspektion.gv.at

Anlaufstelle für Unternehmen der WKO:

Coronavirus: Wirtschaftskammer als Anlaufstelle für Unternehmen – www.wko.at

Informationen der Arbeiterkammer zu Fragen bezüglich Kurzarbeit, Homeoffice und anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:

Coronavirus – www.arbeiterkammer.at

Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Antworten zu SARS-CoV-2

Coronavirus: Häufig gestellte Fragen (FAQ) – www.sozialministerium.at

Reisewarnungen des Außenministeriums

Reisewarnungen – www.bmeia.gv.at

Erlässe und Verordnungen betreffend der Vorgangsweise des Bundesministeriums:

Coronavirus: Rechtliches – www.sozialministerium.at

Informationsmaterial zum Download des Bundesministeriums:

Coronavirus: Informationsmaterial zum Download – www.sozialministerium.at

Tipps gegen den Quarantäne-Stress. Damit einem nicht die Decke auf den Kopf fällt:

Coronavirus: Tipps gegen Quarantäne-Stress – orf.at

Empfehlungen der WHO für den Arbeitsplatz (englisch)
PDF:  Getting your workplace ready for COVID-19 – www.who.int

EU-OSHA (englisch):

Coronavirus disease (COVID-19) outbreak and workplace safety and health – osha.europa.eu

Quelle: AUVA – https://www.auva.at/