Externer Brandschutzbeauftragter – IHR Vorteil!
Ihre Vorteile eines externen BSB dieser durch uns gestellt wird:
- Zeitfaktor: Die Aufgaben werden durch keine andere Tätigkeit verdrängt oder vernachlässigt – interne Brandschutzbeauftragte (BSB) müssen nebenher ihrer Arbeit nachgehen
- Kostenersparnis: Bei den jährlichen Fortbildungs- und Arbeitszeitausfallskosten als auch bei Anschaffung von Fachliteratur und Lehrmaterialien
- Keine Konflikte mit innerbetrieblichen Führungsebenen
- Als Kunde profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
- Regelmäßige Begehungen des Objektes
- Ausarbeitung und Umsetzung der Brandschutzordnung samt Alarmplan bzw. Verständigungsliste
- Schriftliche Berichte an die Hausverwaltung / Betriebsleitung
- Veranlassung und Ausarbeitung von Brandschutzplänen inkl. Vitierung
- Aktualisierung bzw. Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Vorbereitung eines allfälligen Feuerwehreinsatzes
- Veranlassung von Erstmaßnahmen bei Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen
- Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen
- Ausarbeitung von Evakuierungsordnungen gemäß TRVB N 133
- Sichtkontrolle und Funktionsfähigkeit der Brandabschottungen
- Sichtkontrolle und Funktionsfähigkeit Brandschutztore
- Sichtkontrolle der Löscheinrichtungen (Wandhydranten, Feuerlöscher)
- Vorhandensein und Vollständigkeit des vorgesehenen Brandschutzbuches und der vorgesehenen Kontrollbücher
- Funktionsprüfungen (z.B. Sicherheitsbeleuchtung, RWA-Anlage, Signaleinrichtungen, Lüftungsnotschalter, Hauptabsperr-vorrichtungen, Interne Alarmierungssysteme, Brandschutzklappen, …)
- Einschulungen bzw. Unterweisung in Brandschutzeinrichtungen
- Überprüfung der Fluchtwegsituation
- Überwachung von Heißarbeiten
- Erfassung des Gefahrenpotentials
- Kontrolle von explosionsgefährdeten Bereichen
- Druchführung von Brandschutzschulungen (bei MitarbeiterInnen,…)
- Teilnahme an Feuerbeschauen und Feuerwehrübungen
- Regelmäßige Aus- und Weiterbildungen im Brandschutzwesen (zB. Technikseminare)
- Unterstützung bei Behördenverhandlungen in brandschutztechnischen Angelegenheiten
- 24 Stunden / 365 Tage Erreichbarkeit!
Haftung des Brandschutzbeauftragten
Bei der Bestellung eines externen BSB kann die zivilrechtliche Haftung weitgehend „ausgelagert“ werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der externe BSB eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherungssumme für Sach- und Personenschäden nachweisen kann.
Weiters trifft alle Brandschutzbeauftragten eine strafrechtliche Haftung, die nur durch sorgfältiges Handeln vermieden werden kann.
Kosten des Brandschutzbeauftragten
Unternehmen sollten bei der Wahl des externer BSB auf verschiedene Faktoren achten: fachliche und persönliche Kompetenz, Haftungsfrage, Erreichbarkeit und Standort des externen BSB sowie dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Diese Grundsätze abwiegen und dann eine Entscheidung treffen.
Wir können Ihnen gerne auch zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit Brandschutz nach konkreter Prüfung anbieten.