Mobile drahtlose Evakuierungs- und Brandmeldeanlagensystem

Die innovative „mobile drahtlose Evakuierungs- und Brandmeldeanlage“ wurde speziell entwickelt um Menschen, Gebäude sowie Sachwert zu schützen.  Wir bieten Ihnen eine möglichst frühe Warnung durch die Dedektoren, eine sofortige Alarmierung und Identifikation über die Brandstelle.

EINSATZBEREICHE
  • Neubauten
  • Renovierungs- und Umbauarbeiten
  • temporärerer Lagerung und Produktion
  • bei temporärem Ausfall des stationären System wegen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten oder Neubauarbeiten
  • an gefährlichen Stellen (zB Heissarbeiten)
  • in temporären Containern (Containerdorf)
  • Überprückung von Lieferzeiten bis zur Inbetriebnahme eines stationären Systems
  • an Stellen denen eine Notverkabelung unerwünscht oder nicht einsetzbar sind
  • an Veranstaltungen und vorübergehender Nutzung
  • Seilbahnbetrieben
  • Alm- Berghütten
  • Großbaustellen
  • insbesondere bei der Errichtung von Hochhäusern
  • an Arbeitsplätzen an denen Ihre Mitarbeiterinnen schnell den Gefahrenbereich verlassen müssen

 

VORTEILE
  • Verkabelung entfällt
  • einfache und schnelle Inbetriebnahme
  • Wiederverwendbar für das nächste Projekt oder Einsatzstelle
  • Alternative zu kostenintensiven Brandschutzmaßnahmen (zB Brandwache, Sicherheitsdienst,…)
  • Optimale Kompensationsmaßnahme für ausgeschaltete BMA
  • Schadensfälle sind sofort identifizierbar – weitere Personen- sowie Sachschäden können reduziert werden
  • hilft die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen
  • integrieter stille Öffnungs- und Diebstahlschutzalarm bei den einzelnen Modulen

 

STANDARTS

Die „mobile drahtlose Evakuierungs- und Brandmeldeanlage“ erfüllt höchste Standarts der Technik:

  • CE zertifiziert
  • EN54 zertifiziert Brandmeldeanlagen
  • Europäische Norm, für die Nutzung der Funktechnik im Bereich der Notfallausrüstung (ETSI 300-220-1)
  • Bauprodukteverodnung (BAUPVo, 2013)
VORSCHRIFTEN, NORMEN etc.
  • Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherheitsvorschriften auf Baustellen und Industrie
  • Arbeitsschutzgesetz §25 – Brandschutz und Expolsionsschutz
  • TRVB 149 / 85 Brandschutz auf Baustellen
  • Richtlinie 92/57/EWG – Mindestvorschrift für die Sicherheit und Gesundheitsschutz – Baustellen
  • Versicherungsverband Österreich – Schutzmaßnahmen Brandschutz auf Baustellen
  • Europäische Richtlinie CFPA26/2010 F ( Brandschutzmaßnahmen für temporäre Gebäude auf Baustellen)
  • etc. …