Elektrotechnik

Im akuten Brandfall muss das sichere Verlassen eines Gebäudes gewährleistet sein! Somit lässt sich Panik bei der Evakuierung vermeiden. Hierbei können Not- und Sicherheitsbeleuchtungen die Lebensretter sein. Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht, dass flüchtende Personen die Notausgänge sicher erreichen und Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen rasch aufgefunden werden.

Eine unabdingbare Voraussetzung für die Prüfung und Wartung einer Notbeleuchtungsanlage ist eine entsprechende Anlagendokumentation. Entsprechend der ÖVE/ÖNORM E 8002 sind folgende Unterlagen zu umfassen:

  • Auslass-Pläne
  • Betriebsanleitung der Notbeleuchtung
  • Ordentliche Beschriftung an der Beleuchtung
  • Prüfbuch
  • Schaltplan
  • Übersichtsplan des Objektes

Wir von safety- and fire-department e.U. installieren, wartet und überprüft jeden Typ von Not- und Sicherheitsbeleuchtung.

tägliche Prüf- oder Wartungstätigkeit

Manuelle Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung bei Gruppen- oder Zentralbatterien. Bei einer automatischen Prüfeinrichtung genügt eine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktion. Prüfung des Mindestkraftstoffvorrates des Sicherheitsstromaggregates entsprechend der erforderlichen Mindestbetriebsdauer.

monatliche Prüf- oder Wartungstätigkeit

Manuelle Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung bei Anlagen ohne automatisches Prüfsystem.
Probebetrieb des Sicherheitsstromaggregates für mindestens eine Stunde und unter einer Last von mindestens 50 % der Verbraucherleistung.

jährliche Prüf- oder Wartungstätigkeit

Überprüfung der ausreichenden Kapazität der Batterien, zB durch Entladung mit allen angeschlossenen Verbrauchern. Wenn sich bei einer „eingeschränkten Dauerprüfung“ nach 2/3 der Bemessungsdauer herausstellt, dass die Batterie auf eine geringere Spannung entladen wurde, als für eine Entladung von 2/3 der Bemessungsdauer gefordert, ist diese zu erneuern.
Manuelle Prüfung der Anlagenfunktion durch Unterbrechung der Netzzuleitung (auch bei Verwendung eines automatischen Prüfsystems).

2-jährliche Prüf- oder Wartungstätigkeit

Laut ÖVE/ÖNORM E 8002-1 Absatz 10.2.11:  Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung ist mindestens alle zwei Jahre zu prüfen.

Wer kann die Jährliche Prüf- oder Wartungstätigkeit dürchführen?

Die jährliche Wartung und Inspektion muss von einem konzessionierten bzw. befugte Elektriker durchgeführt werden.
Der Umfang sollte mindestens sein:
  • den Prüfbericht – Wartungsbestätigung
  • die Prüfplakette
  • die Übersendung des Protokoll an den Kunden
  • aktuelle Bestandsliste mit Standortangaben
  • eine ordentliche Beschriftung an den Leuchten

Welche gesetzliche Verankerungen sowie Richtlinien und Normen betreffen den Bereich?

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • Arbeitstättenverordnung
  • Bautechnikverordnung
  • KennV und ÖNORM Z 1000-2
    Lang nachleuchtende Rettungszeichen gemäß DIN 67510-3
  • Elektrotechnikgesetz/ Elektrotechnikverordnung (ETV 2002)
  • ÖVE/ÖNORM 8001
  • ÖVE/ÖNORM E 8002
  • ÖVE/ÖNORM EN 1838
  • ÖVE/ÖNORM EN 50171
  • ÖVE/ÖNORM EN 50172
  • OIB Richtlinien (Länderspezifisch)
  • TRVB E 102

Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und lassen Ihnen ein entsprechendes Angebot erstellen.